Arbeitsgelegenheiten

Die QuaBeD gGmbH bietet auf der Grundlage des SGB II seit dem 01.01.2005 in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter EN Arbeitsgelegenheiten an. Diese Arbeitsgelegenheiten sind in gemeinnützigen, zusätzlichen Bereichen angesiedelt und dienen dem öffentlichem Interesse. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit ist der Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II).

 

Wo können Arbeitsgelegenheiten wahrgenommen werden?

Arbeitsgelegenheiten können bei Institutionen und Einrichtungen des EN-Kreises angenommen und durchgeführt werden, deren Aufgabengebiete im kulturellen, kirchlichen, sozialen und/oder gemeinnützigen Bereichen liegen wie z. B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Altenheimen, Sportvereinen, Krankenhäusern, Tierheimen, Beratungsstellen etc.

Die zusätzlichen Tätigkeitsfelder beinhalten Hilfe bei der Betreuung von Menschen, hauswirtschaftliche Arbeiten, Mitarbeit im Garten- und Landschaftsbau, handwerkliche Mitarbeit z. B. bei Verschönerungs- und Instandsetzungsarbeiten, Fahrdienste, Tierpflege, u.a.

 

Inhalte der Maßnahme

Arbeitsgelegenheiten bieten den Teilnehmenden die Möglichkeit, neben dem Bezug von ALG II eine zusätzliche, interessante Beschäftigung anzunehmen und 1,50 € (unter 25 Jahre) bzw. 1,80 € (nach Vollendung des 25 Lebensjahres) pro abgeleisteter Arbeitsstunde bei max. 30 Std./ Woche zusätzlich zum Leistungsbezug zu erwirtschaften. Die Maßnahmedauer ist z. Zt. auf 6 Monate angelegt. So können auch neue, bisher unbekannte Branchen und Tätigkeitsfelder kennen gelernt werden.

 

Ziele der Maßnahme

Arbeitsangelegenheiten bieten die Möglichkeit, die Teilnhmenden beruflich und privat zu motivieren und ihnen Orientierungshilfen sowie Unterstützung für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu geben. Durch die Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen werden neue Perspektiven für die Zukunft eröffnet und zusätzliche Fähigkeiten selbstständig erarbeitet.